Einfuhrinformationen über Serbien

Die Zollexperten der AHK Serbien beraten und unterstützen Sie bei der Wareneinfuhr nach Serbien und helfen bei Schwierigkeiten mit der Zollabfertigung.

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Unser Service:

Wir erteilen Ihnen gerne Informationen über Zollsätze und Einfuhrgenehmigungen (mit aktuellen Antragsformularen). 

Gebühr für Informationen über Zollsätze: bis 10 HS-Nummern 30,00 Euro; jede weitere HS-Nummer 3,00 Euro.

Gebühr für Informationen über Einfuhrgenehmigungen: Die Erteilung der Informationen basiert auf einem Arbeitsstundenhonorar, welcher zur Zeit bei uns bei 60,00 Euro beträgt.

Einfuhrinformationen über Serbien

Allgemeine Informationen

Zollflughafen: Belgrad

Währungseinheit: 1 Serbischer Dinar (RSD)

Korrespondenzsprache: englisch, deutsch, französisch

Maße und Gewichte: metrisches System

Zolltarif: Harmonisiertes System

Einfuhrgenehmigungen

  • Für einige Warengruppen sind Einfuhrgenehmigungen/Grenzkontrollen/Zertifikate erforderlich
  • Die Einfuhrgenehmigungen/Grenzkontrollen/Zertifikate werden vom Importeur beantragt

Liste der genehmigungspflichtigen Warengruppen mit Kontakten der zuständigen Behörden

Begleitpapiere

Frachtsendungen (Bahn, LKW, Schiff):

a) Handelsrechnungen (3-fach): Für die Verzollung sind Rechnungen erforderlich. Sie müssen ordnungsgemäß unterschrieben sein und alle handelsüblichen Angaben enthalten, wie: Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, genauer Warenbezeichnung, Netto- und Bruttogewichte, Einzel- und Gesamtpreise, Ursprungsland (bei Waren der BR Deutschland: Bundesrepublik Deutschland).

b) Ursprungszeugnisse (Erklärung auf der Rechnung / EUR 1) sind lt. Textilabkommen mit EU für Textilwaren erforderlich:

Erklärung auf der Rechnung kann ausgefertigt werden:

  • von einem ermächtigten Ausführer lt. Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 02.Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr.2913/92;
  • von jedem Ausführer der Sendungen, deren Wert 6 000,00 € je Sendung nicht überschreitet.

Es wird jedenfalls empfohlen, bei jeder Lieferung EUR 1 beizulegen ( Serbien ist CEFTA-Mitglied seit 2007, SAA-Abkommen wurde 2008 unterzeichnet)

c) Sonstige Begleitpapiere: für alle Waren, die einer Grenzkontrolle unterliegen ( siehe unter „Kontrollen an der Grenze“) wird ein entspr. Unbedenklichkeitszertifikat erforderlich.

Bahnsendungen:

  • 1 internationaler Frachtbrief

Postsendungen:

  • Höchstgewicht 15 kg,
  • 1 internationale Paketkarte,
  • 1 Zollinhaltserklärung (Landessprache oder französisch).

Den Paketen sollte eine Handelsrechnung beigefügt werden.

Besondere Bestimmungen:

  • Kfz müssen die EURO-3-Norm erfüllen
  • Bei Textilien müssen die Etiketten neben dem Ursprungsland auch mit den Pflegeangaben, der Zusammensetzung und der Grössenangaben in serbischer Sprache versehen sein

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