Einfuhrinformationen über Serbien
Die Zollexperten der AHK Serbien beraten und unterstützen Sie bei der Wareneinfuhr nach Serbien und helfen bei Schwierigkeiten mit der Zollabfertigung.
Unser Service:
Wir erteilen Ihnen gerne Informationen über Zollsätze und Einfuhrgenehmigungen (mit aktuellen Antragsformularen).
Gebühr für Informationen über Zollsätze: bis 10 HS-Nummern 30,00 Euro; jede weitere HS-Nummer 3,00 Euro.
Gebühr für Informationen über Einfuhrgenehmigungen: Die Erteilung der Informationen basiert auf einem Arbeitsstundenhonorar, welcher zur Zeit bei uns bei 60,00 Euro beträgt.
Einfuhrinformationen über Serbien
Allgemeine Informationen
Zollflughafen: Belgrad
Währungseinheit: 1 Serbischer Dinar (RSD)
Korrespondenzsprache: englisch, deutsch, französisch
Maße und Gewichte: metrisches System
Zolltarif: Harmonisiertes System
Einfuhrgenehmigungen
- Für einige Warengruppen sind Einfuhrgenehmigungen/Grenzkontrollen/Zertifikate erforderlich
- Die Einfuhrgenehmigungen/Grenzkontrollen/Zertifikate werden vom Importeur beantragt
Liste der genehmigungspflichtigen Warengruppen mit Kontakten der zuständigen Behörden
Begleitpapiere
Frachtsendungen (Bahn, LKW, Schiff):
a) Handelsrechnungen (3-fach): Für die Verzollung sind Rechnungen erforderlich. Sie müssen ordnungsgemäß unterschrieben sein und alle handelsüblichen Angaben enthalten, wie: Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, genauer Warenbezeichnung, Netto- und Bruttogewichte, Einzel- und Gesamtpreise, Ursprungsland (bei Waren der BR Deutschland: Bundesrepublik Deutschland).
b) Ursprungszeugnisse (Erklärung auf der Rechnung / EUR 1) sind lt. Textilabkommen mit EU für Textilwaren erforderlich:
Erklärung auf der Rechnung kann ausgefertigt werden:
- von einem ermächtigten Ausführer lt. Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 02.Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr.2913/92;
- von jedem Ausführer der Sendungen, deren Wert 6 000,00 € je Sendung nicht überschreitet.
Es wird jedenfalls empfohlen, bei jeder Lieferung EUR 1 beizulegen ( Serbien ist CEFTA-Mitglied seit 2007, SAA-Abkommen wurde 2008 unterzeichnet)
c) Sonstige Begleitpapiere: für alle Waren, die einer Grenzkontrolle unterliegen ( siehe unter „Kontrollen an der Grenze“) wird ein entspr. Unbedenklichkeitszertifikat erforderlich.
Bahnsendungen:
- 1 internationaler Frachtbrief
Postsendungen:
- Höchstgewicht 15 kg,
- 1 internationale Paketkarte,
- 1 Zollinhaltserklärung (Landessprache oder französisch).
Den Paketen sollte eine Handelsrechnung beigefügt werden.
Besondere Bestimmungen:
- Kfz müssen die EURO-3-Norm erfüllen
- Bei Textilien müssen die Etiketten neben dem Ursprungsland auch mit den Pflegeangaben, der Zusammensetzung und der Grössenangaben in serbischer Sprache versehen sein
.