Recht, Steuern & Zoll

Die AHK Serbien berät Sie in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten in Bezug auf Serbien und Montenegro und hilft Ihnen dabei, sprachliche Hürden zu überwinden.

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Unsere Dienstleistung im Überblick

Rechtsauskunft

Wir erteilen Auskünfte zu Themen wie z.B.:

  • Aufenthaltsmodalitäten und Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Einfuhrgenehmigungen, Grenzkontrollen, Markierungsvorschriften, Zollsätze...
  • Wichtige Steuerarten, Steuerbegünstigungen und -befreiungen
  • Fördermittel, Bonitätsauskünfte, Handelsregisterauszüge und Inkasso
  • Informationen zu Lohnkosten
  • Devisenrecht/Zahlungsverkehr
  • Investitionsrecht
  • Rechtsverfolgung
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Zentrale arbeitsrechtliche Bestimmungen
  • Eigentumsvorbehalt

Alle Anfragen zu Serbien und zu Montenegro werden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer und ggf. ihre Unterauftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte übernehmen können. Ihr Ansprechpartner in Rechtsfragen ist Herr Kosta Jović.

 

Zollberatung

Wir erteilen Ihnen gerne Informationen über Zollsätze und Einfuhrgenehmigungen.

Honorar für Informationen über Zollsätze: bis 10 HS-Nummern 60,00 Euro; jede weitere HS-Nummer 3,00 Euro.

Honorar für Informationen über Einfuhrgenehmigungen: Abrechnung nach Arbeitsstunden (aktueller Stundensatz: 80,00 €).

Inkasso

Das Inkassoverfahren bei der AHK Serbien beinhaltet folgende Schritte: 

  1. Prüfung der Forderung: Überprüfung der Durchsetzbarkeit der Forderung, Abstimmung der nächsten Schritte
  2. Kontaktaufnahme mit dem Schuldner / Mahnungen: Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, Erstellung und Versand von bis zu drei den hiesigen Gepflogenheiten entsprechenden Mahnschreiben durch unsere Rechtsabteilung. Gegebenenfalls Vereinbarung von besonderen Zahlungsmodalitäten, Umsetzung einer gütlichen Einigung
  3. Kontrolle der Zahlungseingänge: Überwachung der Einhaltung der Zahlungsvereinbarung, Überprüfung der Zahlungseingänge. Gegebenenfalls Vorschlag eines Gerichtsverfahrens.
  4. Abschlussbericht: Anfertigung eines kurzen Abschlussberichts über die durchgeführten Maßnahmen.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • relevante Unterlagen wie Verträge, Rechnungskopien, Lieferscheine etc. (in Kopie)
  • Schreiben mit der Darstellung des Problems und allen Kontaktdaten des Schuldners 

Honorare: Nach der Überweisung des Grundhonorars werden wir für Sie aktiv. Über die anfallenden Honorare erstellen wir unseren Kunden eine Rechnung.

1. Grundhonorar: 400,00 Euro

2. Erfolgsprovision 

Auf die eingezogenen Forderungen berechnen wir eine Erfolgsprovision entsprechend der nachstehenden Tabelle.

Betrag Provision
für die ersten 1.500,00 Euro 5 %
für Teilbeträge zwischen 1.500,00 bis 10.000,00 Euro 4 %
für darüber hinausgehende Teilbeträge 3 %

Unternehmensgründung

Das Gesetz über Handelsgesellschaften aus 2004, zuletzt geändert im Jahre 2011 (Amtsblatt der Republik Serbien Nr.: 36/2011 und 99/2011) sieht folgende Gesellschaftsformen vor:

  • Offene Handelsgesellschaft (Serbisch: ortačko društvo, gekürzt: o.d.)
  • Kommanditengesellschaft (Serbisch: komanditno društvo, gekürzt: k.d.)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Serbisch: Društvo sa ograničenom odgovornošću, gekürzt: d.o.o.)
  • Aktiengesellschaft (Serbisch: akcionarsko društvo, gekürzt: a.d.)
  • Zweigniederlassung (Serbisch: Ogranak)
  • Repräsentanz ( Serbisch: Predstavništvo)
  • Betrieb eines Gewerbes b.z.w. Eröffnung eines Handwerkbetriebs (Serbisch: Preduzetnik, gekürzt: pr)

Bonitätsauskünfte und Handelsregisterauszüge

Sie sind dabei, Handelsbeziehungen aufzubauen oder wollen Anschlussgeschäfte mit bestehenden Partnern in Serbien tätigen? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Bonitätsauskünfte oder Handelsregisterauszüge serbischer Unternehmen einzuholen.

Sie erhalten von uns Informationen über: 

  • Rechtsform
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Gründungsjahr
  • Analyse der Finanzlage
  • Kapitalausstattung
  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • Fällige Verbindlichkeiten
  • Anzahl Beschäftigte
  • Empfehlung bzgl. einer Kreditvergabe
  • Zahlungsmoral
  • Auszug aus dem Jahresabschluss
  • Entwicklung der Beschäftigtenzahlen 

Honorar:

  • Für diese Dienstleistung stellt die AHK Serbien Ihnen pro Bonitätsauskunft 100,- € (netto, die Überweisungskosten trägt der Auftraggeber) in Rechnung.
  • Für einen Handelsregisterauszug (in deutscher Sprache) stellt die AHK Serbien Ihnen 50,- € (netto, die Überweisungskosten trägt der Auftraggeber) in Rechnung. 

Wichtiger Hinweis: Alle Auskünfte beruhen auf Angaben Dritter. Die AHK Serbien und ihre Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte.

Broschüre: Recht und Steuern in Serbien

Eine Informationsbroschüre der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Recht uns Steuern in Serbien.

Seiten: 24 Seiten | Dateigröße: 730 KB | Sprachen: Deutsch und Serbisch

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