Die Mitglieder haben hiermit eine Plattform, die aktuelle Rechtsprechung zu diskutieren, um die Rechtsanwendung zu verfolgen und damit der Bewahrung der Rechtssicherheit beizutragen. Dementsprechend werden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge, welche für deutsche Investoren, für die deutsch-serbische Wirtschaftsentwicklung und die Wirtschaft Serbiens von Bedeutung sind, erarbeitet.
Arbeitsgruppen des Rechtsausschusses
Arbeitsgruppe für Internationales Privatrecht
Arbeitsgruppe für Kartellrecht
Arbeitsgruppe für "Real Estate"
Arbeitsgruppe für Digitalization
Arbeitsgruppe für ESG
Arbeitsgruppe für Arbeitsrecht
Arbeitsgruppe für Steuerrecht
Arbeitsgruppe für Mediation
Arbeitsgruppe für Datenschutz
Arbeitsgruppe für Unternehmensermittlungen
Ausschusssitzungen 2024
Sitzung I/2024
Auf der Sitzung des Rechtsausschusses, die im Januar 2024 stattgefunden hat, wurden die Wahlen für die Vorsitzende des Rechtsausschusses und den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses abgehalten. Es wurden zwei Kandidaturen eingereicht: Die Kandidatur der Anwältin Tanja Glišić, Anwaltskanzlei TSG für den Vorsitz des Rechtsausschusses und die Kandidatur des Anwalts Milan Novaković, Anwaltskanzlei Miroslav Stojanović in Zusammenarbeit mit Wolf Theiss für den stellvertretenden Vorsitz des Rechtsausschusses. Die Kandidaten wurden einstimmig gewählt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Rechtsausschuss beschlossen, eine Veranstaltung zu Gesetzesänderungen über die Beschäftigung von Ausländern im zweiten Quartals 2024 zu organisieren, um Fragen anzusprechen, die sich als strittig erweisen, nachdem die Änderungen des genannten Gesetzes in der Praxis umgesetzt wurden.
Auf Initiative der Anwaltskanzlei NSTlaw/Stanković&Partner hat der Rechtsausschuss eine Arbeitsgruppe für Unternehmensermittlungen gebildet, um die Mitglieder der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zu diesem Thema zu informieren und zu schulen. Angesichts zahlreicher Vorschläge zu Maßnahmen gegenüber der Gesetzgebung und Exekutive, an denen im Jahr 2023 gearbeitet wurde, hat der Rechtsausschuss beschlossen, mit der Arbeit hierzu bis zur Bildung einer neuen Regierung der Republik Serbien auszusetzen.
Sitzung II/2024
Auf der Sitzung des Rechtsausschusses, im Februar 2024 wurde vereinbart, dass Ende März oder Anfang April 2024 ein Seminar zu Änderungen des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern organisiert wird.
Ebenfalls wurde vereinbart, dass vor Juni 2024 ein Seminar zum deutschen Lieferkettengesetz stattfinden wird (d.h. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Die Arbeitsgruppe für Mediation im Rahmen des Rechtsausschusses, deren Ziel die Einrichtung einer zuständigen Stelle für Mediation innerhalb der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer ist, wird mit der Ausarbeitung einer Verordnung über die Arbeitsweise und Funktionsweise der Mediation bei der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer beginnen. Unter anderem wurde auch vereinbart, dass sich der Rechtsausschuss an den Beauftragten für Datenschutz wenden wird, um ihn über die Arbeit des Rechtsausschusses und die Organisation von Seminaren für Mitglieder der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zu informieren.
Anfang März 2024 führten die Vorsitzende des Rechtsausschusses und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Gespräche mit der zuständigen Leitung der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer über die Möglichkeit der Einführung eines vierteljährlichen Berichts über die Arbeit des Rechtsausschusses, der an Mitglieder der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer gesendet werden könnte. Dabei wurden auch mögliche Kommunikationswege über die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer mit ihren Mitgliedern, bei Fragen oder Einladungen des Rechtsausschusses, erörtert.
Paneldiskussion: „Auswirkungen der EU-Richtlinie über Entgelttransparenz auf unsere Gesetzgebung – wie lange bleiben Gehaltsinformationen noch ein Tabu?“
Am Dienstag, den 23. September 2025, organisierten der Rechtsausschuss und der HR-Ausschuss der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit den Anwaltskanzleien TSG Advokati, Doklestić, Repić & Gajin sowie der Gesellschaft Leitner & Leitner eine Paneldiskussion im Hotel Balkan in Belgrad, an der mehr als 60 Vertreter von Unternehmen, Institutionen sowie Rechts- und HR-Experten teilnahmen.
Ziel des Panels war es, die wichtigsten Bestimmungen der EU-Richtlinie über Entgelttransparenz (Richtlinie (EU) 2023/970), die 2023 verabschiedet wurde und 2026 in Kraft tritt, vorzustellen. Diese bringt für Arbeitgeber wesentliche Verpflichtungen in Bezug auf Berichterstattung, Gehaltstransparenz und Gleichbehandlung der Beschäftigten mit sich.
Auf dem Panel sprachen:
• Marijana Zejaković, Anwaltskanzlei TSG Advokati
• Ljubinka Pljevaljčić, Anwaltskanzlei Doklestić, Repić & Gajin
• Jelena Knežević, Leitner & Leitner
• Miloš Jovanović, Heads Adriatic
und als Moderator des Panels
• Aleksandar Čokanović, AHK
Die Panelisten analysierten die Kernbestimmungen der Richtlinie, stellten die praktischen Auswirkungen für Arbeitgeber in der EU und in der Region dar und gingen insbesondere auf die zu erwartenden Änderungen der nationalen Gesetzgebung im Zuge der Angleichung an das EU-Recht ein. Darüber hinaus hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen an die Panelisten zu richten, eigene Erfahrungen auszutauschen und Beispiele guter Praxis zu präsentieren.
Es wurde betont, dass Entgelttransparenz keine Bedrohung darstellt, sondern eine Chance bietet, ein gerechteres Arbeitsumfeld zu schaffen und das Vertrauen der Beschäftigten zu stärken. Die Umsetzung dieser Richtlinie kann zudem das Vertrauen der Mitarbeitenden fördern, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern und das Ansehen von Unternehmen verbessern – ein Aspekt, der insbesondere für Firmen von Bedeutung ist, die zwischen Serbien und den EU-Ländern tätig sind, wie die Mitglieder der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer.
Als erste Wirtschaftsorganisation in Serbien, die dieses Thema aufgegriffen hat, hat die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer erneut ihre Rolle als Unterstützerin deutscher und serbischer Unternehmen bestätigt, indem sie ihnen hilft, die neuen europäischen Standards rechtzeitig zu verstehen und umzusetzen.
Wir danken unseren Referentinnen und Referenten für ihre hervorragenden Beiträge sowie allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Aufmerksamkeit und aktive Mitwirkung – in der Hoffnung, dass sie wertvolle Erkenntnisse in ihre Organisationen mitnehmen.