Rechtsberatung

Die AHK Serbien berät Sie in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu nationalen Besonderheiten und hilft Ihnen dabei, auch sprachliche Hürden zu überwinden.

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Im Bereich unserer Dienstleistung "Rechtsauskunft" bieten wir Ihnen zahlreiche Informationen über:

  • Aufenthaltsmodalitäten und Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in Serbien und Montenegro
  • Einfuhrgenehmigungen, Grenzkontrollen, Markierungsvorschriften, Zollsätze...
  • Wichtige Steuerarten
  • Steuerbegünstigungen und -befreiungen wie auch Lohnsteuer und -abgabenunterstützung (kostenpflichtig)
  • Förderungsmittel
  • Bonitätsauskünfte, Handelsregisterauszüge und Inkasso
  • Informationen zu Lohnkosten pro Arbeitsstelle
  • Devisenrecht/Zahlungsverkehr
  • Investitionsrecht
  • Rechtsverfolgung
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Wichtigste arbeitsrechtliche Bestimmungen
  • Eigentumsvorbehalt in Serbien und in Montenegro
  • Rechtsauskünfte Montenegro

Diese Informationen sind Grundinformationen, für alle weiteren Einzelheiten und Recherchen kontaktieren Sie bitte Herr Kosta Jović.

Alle Auskünfte beruhen auf Angaben Dritter.

Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer, DE International d.o.o. Belgrad und ihre Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte.

Broschüre: Recht und Steuern in Serbien 2017

Eine Informationsbroschüre der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Recht uns Steuern in Serbien.

Seiten: 24 Seiten | Dateigröße: 730 KB | Sprachen: Deutsch und Serbisch

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