Rechtsberatung
Die AHK Serbien berät Sie in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu nationalen Besonderheiten und hilft Ihnen dabei, auch sprachliche Hürden zu überwinden.
Im Bereich unserer Dienstleistung "Rechtsauskunft" bieten wir Ihnen zahlreiche Informationen über:
- Aufenthaltsmodalitäten und Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in Serbien und Montenegro
- Einfuhrgenehmigungen, Grenzkontrollen, Markierungsvorschriften, Zollsätze...
- Wichtige Steuerarten
- Steuerbegünstigungen und -befreiungen wie auch Lohnsteuer und -abgabenunterstützung (kostenpflichtig)
- Förderungsmittel
- Bonitätsauskünfte, Handelsregisterauszüge und Inkasso
- Informationen zu Lohnkosten pro Arbeitsstelle
- Devisenrecht/Zahlungsverkehr
- Investitionsrecht
- Rechtsverfolgung
- Schutz des geistigen Eigentums
- Wichtigste arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Eigentumsvorbehalt in Serbien und in Montenegro
- Rechtsauskünfte Montenegro
Diese Informationen sind Grundinformationen, für alle weiteren Einzelheiten und Recherchen kontaktieren Sie bitte Herr Kosta Jović.
Alle Auskünfte beruhen auf Angaben Dritter.
Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer, DE International d.o.o. Belgrad und ihre Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte.
Broschüre: Recht und Steuern in Serbien 2017
Eine Informationsbroschüre der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Recht uns Steuern in Serbien.
Seiten: 24 Seiten | Dateigröße: 730 KB | Sprachen: Deutsch und Serbisch