Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Deutsche Unternehmen ohne steuerliche Registrierung in Serbien können von einer Rückerstattung der Mehrwertsteuer profitieren. Die AHK Serbien hilft Ihnen bei der Abwicklung mit dem Finanzamt.
Deutschen Unternehmen ohne steuerliche Registrierung in Serbien, die für die erwerbsmässige Verwendung in Serbien Waren und Dienstleistungen gekauft haben, wird seit 01.Juli 2013 die MwSt-Rückerstattung lt. Art.53 des Mehrwertsteuergesetzes ermöglicht. Die Kommunikation mit dem Steueramt erfolgt ausschliesslich auf Serbisch. Die AHK Serbien wird Sie gerne bei der Abwicklung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung unterstützen.
Unser kompletter Vorsteuer-Service beinhaltet:
- Prüfung der eingereichten Dokumente
- Ausfüllen der notwendigen Antragsformulare und Anlagen auf Serbisch
- Einreichung des Antrages
- Kommunikation mit serbischen Behörden
- Erheben von Beschwerden bei möglichen fehlerhaften Eintscheidungen
- Entgegennahme und Weiterleitung des Rückerstattungsbetrages (abzüglich unserer Provision) und der Unterlagen
Auftrags- und Gebührenordnung
Die unten angeführten Unterlagen müssen bei uns komplett, als Originale, notariell beglaubigt und mit Apostille versehen spätestens bis 01.05. des laufenden Jahres für das vorige Jahr eingegangen sein.
Gesetzliche Voraussetzungen
Erstattungsbetrag
Der Erstattungsbetrag muss jährlich mindestens 200,00 Euro im Dinar-Gegenwert nach dem mittleren Wechselkurs der Nationalbank Serbiens betragen.
Was erstattet wird
Es ist möglich, die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für alle Dienstleistungen zu erstatten, außer für Restaurant-Rechnungen und für Rent-a car-Rechnungen.
Rechnungen
Alle Rechnungen müssen sowohl in € als auch in RSD (mit der Anführung des Mittelkurses der Nationalbank Serbiens vom Datum der Rechnung) ausgestellt und eingereicht werden.
Geschäftssitz
Die Erstattung ist nur möglich, wenn das antragstellende Unternehmen in dem betreffenden Zeitraum in Serbien keinen Geschäftssitz hatte und in Serbien keine steuerpflichtigen Leistungen erbracht wurden, für die eine Steuerregistrierung nötig wäre. In diesem Falle kann die gezahlte Vorsteuer nur in der serbischen Mehrwertsteuer-Erklärung geltend gemacht werden.