Hintergrund der Eskalation
Im Jahr 2017 beschloss die Europäische Union die Einführung eines elektronischen Dokumentationssystems zur biometrischen Registrierung und digitalen Erfassung aller Ein- und Ausreisen in bzw. aus dem SchengenRaum an jedem Grenzübergang gemäß den EUVerordnungen (EU) 2017/2225 und 2017/2226. Dieses System wird derzeit an allen Außengrenzübergängen, Flughäfen und Häfen implementiert und soll ab dem 10. April 2026 vollständig funktionsfähig sein.
Nach vollständiger Einführung wird die sogenannte „90/180TageRegel“ strikt überwacht und durchgesetzt werden. Obwohl die Regel, die visumfreien Drittstaatsangehörigen einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erlaubt, bereits seit Langem gilt, stellt die Einführung des EES sicher, dass deren Einhaltung automatisch und ohne Ausnahmen überprüft wird. Bislang konnten Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nur durch eine manuelle Kontrolle der Ein- und Ausreisestempel in Reisepässen an Grenzübergängen oder im Rahmen von Inlandskontrollen festgestellt werden – Verfahren, die zeitaufwendig und insbesondere bei langen Warteschlangen an Grenzübergängen schwer praktikabel sind.
Mit dem neuen EES wird jede Überschreitung der Aufenthaltsdauer unmittelbar beim Überqueren einer SchengenGrenze erkannt.
Diese 90/180TageRegel gilt auch für Berufskraftfahrer von Lkw und Bussen aus Drittstaaten, einschließlich der Länder des Westbalkans, während Beschäftigte im Luft, Schienen oder Seeverkehr von dieser Regelung ausgenommen sind.
Gleichzeitig besteht ein erheblicher Mangel an professionellen Lkw und Busfahrern, nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in Drittstaaten wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Montenegro. Darüber hinaus wurden zahlreiche Berufskraftfahrer aus dem Westbalkan aktiv von EUMitgliedstaaten für eine Beschäftigung innerhalb der EU rekrutiert.
Unter der Anwendung der 90TageAufenthaltsregel würden Transportunternehmen aus Drittstaaten, die überwiegend in Lieferketten zwischen dem Westbalkan und der EU tätig sind, mindestens doppelt so viele Fahrer benötigen. Über einen erheblichen Zeitraum hinweg wären Fahrer nicht für grenzüberschreitende Transporte einsetzbar, da sie ihre maximal zulässige Aufenthaltsdauer im SchengenRaum bereits ausgeschöpft hätten und daher weitere 90 Tage außerhalb der EU verbleiben müssten, bevor eine erneute Einreise möglich wäre.
Aufgrund von Unterschieden bei Motorenstandards, technischen Vorschriften und Verkehrssicherheitsanforderungen zwischen der EU und dem Westbalkan sowie des vergleichsweise geringen Umfangs des intraregionalen Verkehrs gegenüber dem Verkehr mit der EU sind die Unternehmen nicht in der Lage, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für Fahrer anzubieten, die vorübergehend nicht zur Einreise in den SchengenRaum berechtigt sind.
Transportunternehmen berichten, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, zusätzliche Fahrer auf dem westbalkanischen Arbeitsmarkt zu rekrutieren, selbst bei Angebot höherer Löhne.
Mit der vollständigen Umsetzung des Entry/ExitSystems ab April 2026 besteht ein erhebliches Risiko, dass keine professionellen Lkw oder Busfahrer aus dem Westbalkan bis mindestens Anfang Juli 2026 zur Einreise in den SchengenRaum berechtigt sein werden, da ihr zulässiger 90tägiger Aufenthalt bereits ausgeschöpft sein wird.
Rund 60 % des Außenhandels der westbalkanischen Länder werden mit der Europäischen Union abgewickelt. Viele – wenn nicht alle – europäischen Investoren, die auf dem Westbalkan tätig sind, sind auf kontinuierliche und zuverlässige Transportverbindungen mit der EU für die Lieferung von Rohstoffen, Komponenten und Fertigprodukten angewiesen. Insbesondere die Automobilzulieferindustrie ist stark auf JustinTimeLieferungen angewiesen, bei denen Verzögerungen zu erheblichen Vertragsstrafen führen können.
Im Falle blockierter Grenzübergänge werden die finanziellen Verluste europäischer Investoren allein in Serbien auf 100–150 Millionen Euro pro Tag geschätzt. Eine länger anhaltende Störung des Transports würde die positive Investitionsbilanz des Westbalkans gefährden und könnte zur Schließung von Betriebsstätten europäischer Investoren sowie zum Verlust von Arbeitsplätzen für mehrere Tausend Beschäftigte führen.
Letztlich stellt diese Situation ein Dilemma dar, das dringend einer Lösung bedarf. Einerseits führt die Europäische Union ein System ein, das auf eine strengere Durchsetzung eines bereits bestehenden Rechtsrahmens abzielt. Andererseits würde die konsequente Anwendung des EES Transportunternehmen aus dem Westbalkan aufgrund des Mangels an einreiseberechtigten Berufskraftfahrern faktisch dazu zwingen, ihre Geschäftstätigkeit bereits in den Monaten April und Mai 2026 einzustellen.
Die DeutschSerbische Industrie und Handelskammer ruft daher alle relevanten Akteure – die Europäische Kommission, die nationalen Regierungen der EUMitgliedstaaten, die Regierungen der westbalkanischen Länder, Transport und Wirtschaftsverbände sowie Industrie und Handelskammern – dazu auf, unverzüglich einen konstruktiven und inklusiven Dialog aufzunehmen, um nachhaltige und praktikable Lösungen zu identifizieren.
Ein klares Verständnis der operativen Realitäten vor Ort sowie die Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven sind entscheidend für die Entwicklung von Lösungen, die weder die Kontinuität des internationalen Handels noch das Funktionieren der Lieferketten gefährden.